Risikobeurteilung und Riskmanagement

Risikobeurteilung im Sinne von Art. 663b OR

Seit dem 01.01.2008 hat der Verwaltungsrat im Anhang der Jahresrechnung "Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung" zu machen Art. 663b Ziff. 12 OR). Da der Anhang zwingend Bestandteil der Jahresrechnung jeder Aktiengesellschaft ist, sind von dieser Bestimmung sämtliche Aktiengesellschaften - unabhängig ihrer Grösse - betroffen.

Die neue Offenlegung gilt auch für Konzernrechnungen sowie für Gesellschaften, die die Rechnungslegungsvorschriften der Aktiengesellschaft anzuwenden haben: GmbH und Kommanditaktiengesellschaten, Stiftungen, die ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, Kreditgenossenschaften sowie konzessionierte Versicherungsgenossenschaften.

Damit Sie diese gesetzlichen Anforderungen ohne grossen Aufwand erfüllen können, bieten wir Ihnen unseren riskanalyzer, ein Tool auf Excel-Basis zur Risikobeurteilung.


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